Ab 2032 sind flächendeckende Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben, entscheidet der Bundestag.

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Am 20.04.2023 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Digitalisierung der Energiewende vorantreiben soll. Eine der zentralen Maßnahmen ist die beschleunigte Einführung von intelligenten Stromzählern.

Smart Meter werden schneller eingeführt: Bundestag beschließt Digitalisierung der Energiewende

Am 20. April 2023 wurde vom Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Die Ampel-Koalition strebt eine beschleunigte Einführung von Smart Metern an, um die effiziente und kostengünstige Nutzung von Energie zu fördern und das Stromnetz zu entlasten.

Bis 2032 müssen alle Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein

Dem Wirtschaftsminister Robert Habeck zufolge erfordert die Förderung erneuerbarer Energien und der Einsatz von Elektroautos und Wärmepumpen eine effektive Verbindung zwischen Stromerzeugung und -verbrauch. Eine intelligente Nutzung von Smart Meter und Digitalisierung der Energiewende sei daher unerlässlich.

Verbraucher werden durch das neue Gesetz vor hohen Kosten geschützt, da die Gebühr für Stromverbrauch auf 20 Euro gedeckelt wird. Die Kosten für Netzentgelte werden auf alle Stromkunden verteilt, um eine faire Verteilung zu gewährleisten. Ab 2025 werden zudem flexible Stromtarife angeboten. Bis 2032 sollen flächendeckend Smart Meter verpflichtend eingesetzt werden.

Probleme beim Smart-Meter-Rollout: Was steckt dahinter?

Die Allgemeinverfügung des BSI zur Einführung des Smart-Meter-Rollouts wurde offiziell am 7. Februar 2020 gestartet. Jedoch wurde im März 2021 durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster die Markterklärung als voraussichtlich rechtswidrig erklärt. Dadurch wurde die Pflicht zum Einbau von Smart Metern vorläufig ausgesetzt – vorerst nur für die Unternehmen, die gegen den Rollout geklagt hatten, nicht aber für Wohnungsunternehmen, die noch nicht zur Installation von Smart Metern verpflichtet waren.

Die Sicherheitsstandards für Smart Meter sind äußerst anspruchsvoll. Um diese Messsysteme verwenden zu können, müssen Smart Meter Gateways (SMGW) eingesetzt werden, die Daten sammeln, verschlüsseln und weiterleiten. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) fordert, dass mindestens drei unabhängige Unternehmen zertifizierte intelligente Messsysteme auf den Markt bringen müssen.

Am 20. Mai verkündete das BSI, dass es die umstrittene Marktverfügbarkeitserklärung vor der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln zurückzieht. Stattdessen erließ die Behörde eine Übergangsregelung gemäß § 19 Abs. 6 MsbG, um den Rollout abzusichern. Dies erlaubte den Einbau und Betrieb von Messgeräten durch Messstellenbetreiber wie geplant.

Planung der Smart-Meter-Einführung: Meilensteine und Zeitrahmen

Am 20. Oktober 2022 gab der Bundeswirtschaftsminister Habeck bekannt, dass er auf dem Future Energy Lab der Deutschen Energie-Agentur (Dena) ein Maßnahmenpaket für den politischen Neustart des Smart-Meter-Rollout präsentiert habe, um bürokratische und rechtliche Hürden aus dem Weg zu räumen. Das Ziel sei es, schnellstmöglich Rechtssicherheit für den Smart-Meter-Rollout zu schaffen und das entsprechende Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten zu lassen.

Zusammenfassung des verpflichtenden Rollout-Fahrplans

  • Ab sofort können Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von unter 100.000 kWh und optional unter 6.000 kWh sowie Erzeuger mit einer Leistung von bis zu 25 kW und optional 1 bis 7 kW von einem agilen Rollout profitieren. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2024.
  • Die Regelung ist sofort gültig und wird ab 2025 für Verbraucher mit einem Verbrauch von weniger als 100.000 kWh und Erzeugern mit einer Leistung von weniger als 100 kW verpflichtend sein. Der volle Funktionsumfang wird zur Verfügung stehen. Bis zum 1. Dezember 2025 soll der Rollout bei 20 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein. Bis zum 31. Dezember 2028 wird die Abdeckung auf 50 Prozent steigen und bis zum 31. Dezember 2030 sollen 95 Prozent erreicht sein.
  • Ab 2025 wird der Einsatz von intelligenten Stromzählern für Verbraucher mit einem jährlichen Verbrauch von über 100.000 kWh und Erzeugern mit einer Leistung von über 100 kW erlaubt sein. Es wird ab 2028 verpflichtend sein, diese zu verwenden. Die Implementierung soll bis zum 31. Dezember 2032 für 95 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein.

Am 11. Januar 2023 hat das Kabinett einen Entwurf der Bundesregierung ohne Änderungen genehmigt, der nun als erledigt erklärt wurde. In eilbedürftigen Fällen werden gleichlautende Entwürfe im Bundesrat oder im Bundestag eingebracht, um eine parallele Beratung zu ermöglichen.

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